Es war einmal im Mühlbachtal
Das Stück „Es war einmal im Mühlbachtal“ wurde bereits in den Jahren 2001 und 2002 von der Festspielgruppe Neukirchen aufgeführt. Angelika Rinkl und Carmen Pirkl haben viel Arbeit investiert, indem sie das Stück für 2026 umgeschrieben haben.
Das historische Freilichtspiel führt die Zuschauer zurück ins Mittelalter. Es handelt von Sagen, die rund um Neukirchen überliefert sind, und die der damalige Ortschronist Kornel Klar in Heimatbüchern zu Papier gebracht hat. Der Autor Alois Winter hat es verstanden, daraus ein abwechslungsreiches Theaterstück, eigens für die Festspielgruppe Neukirchen, zu verfassen. Das Stück wird mit großem Bühnen- und Kostümaufwand in Mundart auf die Bühne gebracht.
Und das passiert: Die Dorfbewohner haben Angst vor einem mächtigen Ungetüm, das bei den Nagelsteiner Wasserfällen sein Unwesen treibt. Falsche Verdächtigungen, Wilderei und der Streit zwischen Verwalter und Klosterjäger um die Tochter des Schlossherrn bringen weitere Unruhe ins Dorf.
Auch sorgen unerklärliche Dinge für Gesprächsstoff unter den Bewohnern. Könnten vielleicht die geheimnisvollen Schrazeln ihre Hände im Spiel haben?
Bereits in den Jahren 2001 und 2002 haben wir das Stück mit großem Erfolg im Steinbruch aufgeführt.
Autor
Regie
Co-Regie
Alois Winter
Angelika Rinkl
Johannes Sepaintner und Birgit Früchtl
Aufführungs-
termine 2026
Freitag
Donnerstag
Freitag
Samstag
Freitag
Samstag
10. Juli 2026
16. Juli 2026
17. Juli 2026
18. Juli 2026
24. Juli 2026
25. Juli 2026
Kartenvorverkaufsstart: Montag, 04. Mai 2026
Karten gibt es wieder im Rathaus der Gemeinde Neukirchen, im Autohaus Ströher (Neukirchen) und unter okticket.de.
Tickets
Jugendliche bis 12 Jahre
und SchwerbehinderteErwachsene
-Gruppenermäßigung ab 15 Personen: 1,00 EUR pro Person
Die Plätze sind jeweils 10 Minuten vor Spielbeginn einzunehmen
Regenwetterregelung: Muss eine Vorstellung wegen starken Regens vor Beendigung des ersten Aufzuges abgebrochen werden, wird nach Möglichkeit eine Ersatzveranstaltung bekannt gegeben. Wenn dies nicht möglich ist, können die Karten innerhalb von 7 Tagen im Gemeinde- und Tourismusamt zurückgegeben werden. (Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises). Bei späterem Abbruch, nach Beginn des 2. Aufzuges, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung des Eintrittsgeldes.