Es war einmal im Mühlbachtal

Das Stück „Es war einmal im Mühlbachtal“ wurde bereits in den Jahren 2001 und 2002 von der Festspielgruppe Neukirchen aufgeführt. Angelika Rinkl und Carmen Pirkl haben viel Arbeit investiert, indem sie das Stück für 2026 umgeschrieben haben. 

Das historische Freilichtspiel führt die Zuschauer zurück ins Mittelalter. Es handelt von Sagen, die rund um Neukirchen überliefert sind, und die der damalige Ortschronist Kornel Klar in Heimatbüchern zu Papier gebracht hat. Der Autor Alois Winter hat es verstanden, daraus ein abwechslungsreiches Theaterstück, eigens für die Festspielgruppe Neukirchen, zu verfassen. Das Stück wird mit großem Bühnen- und Kostümaufwand in Mundart auf die Bühne gebracht.

Und das passiert: Die Dorfbewohner haben Angst vor einem mächtigen Ungetüm, das bei den Nagelsteiner Wasserfällen sein Unwesen treibt. Falsche Verdächtigungen, Wilderei und der Streit zwischen Verwalter und Klosterjäger um die Tochter des Schlossherrn bringen weitere Unruhe ins Dorf.

Auch sorgen unerklärliche Dinge für Gesprächsstoff unter den Bewohnern. Könnten vielleicht die geheimnisvollen Schrazeln ihre Hände im Spiel haben?

Bereits in den Jahren 2001 und 2002 haben wir das Stück mit großem Erfolg im Steinbruch aufgeführt.

Autor

Regie

Co-Regie

Alois Winter

Angelika Rinkl

Johannes Sepaintner und Birgit Früchtl

Aufführungs-

termine 2026

Freitag

Donnerstag

Freitag

Samstag

Freitag

Samstag

10. Juli 2026

16. Juli 2026

17. Juli 2026

18. Juli 2026

24. Juli 2026

25. Juli 2026

 

Kartenvorverkaufsstart: Montag, 04. Mai 2026

Karten gibt es wieder im Rathaus der Gemeinde Neukirchen, im Autohaus Ströher (Neukirchen) und unter okticket.de.

Gruppenermäßigung ab 15 Personen: 1,00 EUR pro Person

Die Plätze sind jeweils 10 Minuten vor Spielbeginn einzunehmen

Regenwetterregelung: Muss eine Vorstellung wegen starken Regens vor Beendigung des ersten Aufzuges abgebrochen werden, wird nach Möglichkeit eine Ersatzveranstaltung bekannt gegeben. Wenn dies nicht möglich ist, können die Karten innerhalb von 7 Tagen im Gemeinde- und Tourismusamt zurückgegeben werden. (Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises). Bei späterem Abbruch, nach Beginn des 2. Aufzuges, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung des Eintrittsgeldes.